DTK Gruppe Niederrhein

 

 

 

Ordnung für das Gruppengelände

 

 

 

Der Vorstand der DTK Gruppe Niederrhein im Deutschen Teckelklub 1988 e.V. erlässt zur Vermeidung von Unstimmigkeiten innerhalb der Gruppe und mit Gästen folgende Ordnung für das Gruppengelände (Platzordnung):

 

 

 

1.    Bei Betreten des Geländes muss der Hund über eine gültige Tollwutimpfung verfügen. Es wird empfohlen, den Impfpass mitzuführen. Außerdem ist für jeden Hund eine entsprechende Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

 

 

 

2.    Hunde, die sich beim Betreten des Geländes aggressiv oder hyperaktiv verhalten, sollten zur Eingewöhnung zunächst an der Leine gehalten werden, bis sie sich akklimatisiert haben.

 

 

 

3.    Läufige Hündinnen sowie kranke Hunde dürfen nicht auf das Gruppengelände gebracht werden.

 

 

 

4.    Die Hinterlassenschaften der Hunde sind von der Hundeführerin/vom Hundeführer zu beseitigen.

 

 

 

5.    Zigarettenstummel und sonstige Abfälle sind in den dafür bereitstehenden Behältnissen zu entsorgen.

 

 

 

6.    Besucherinnen und Besucher haften gegenüber der DTK Gruppe Niederrhein für Schäden, die durch sie oder ihre Hunde entstehen. Gleiches gilt für Mitglieder.

 

 

 

7.    Die Gruppe haftet unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen nicht für Verletzungen, die durch Raufereien der Hunde auf dem Gruppengelände entstehen.

 

 

 

8.    Mitglieder und Gäste betreten das Gelände auf eigene Gefahr und nehmen auf eigenes Risiko an den Übungsstunden und Veranstaltungen der Gruppe teil. Die DTK Gruppe Niederrhein und seine Verantwortlichen werden durch die Besucherinnen und Besucher, sowie Mitglieder,                                                                                                                                                                                                                                                                  Hundeführerinnen und Hundeführer von jeglicher Haftung freigestellt.

 

 

 

9.    Die Mitglieder des Vorstandes bzw. die jeweils verantwortlichen Übungsleiterinnen und Übungsleiter üben das Hausrecht aus.

 

 

 

 

 

 

 

Kamp-Lintfort, 08. Februar 2011                                                 Der Vorstand